Im ersten Moment eine Frage, die man wohl nicht mit Ja beantworten würde, aber ein Deutsches Gericht sieht das nicht generell so. – Und natürlich ist es auch logisch: Die Bestätigungs-Email darf für den Empfänger auf keinen Fall überraschend kommen, der Inhalt darf selbst nicht bereits Werbung sein und der Anmeldungs-Vorgang muss natürlich vollständig nachvollziehbar sein.
Ich empfehle deshalb unbedingt den gesamten Text im Link zu lesen:
Ursprünglich gepostet von +Thomas Schwenke
Das OLG München hat tatsächlich entschieden, dass eine Bestätigungsemail Spam darstellt. Aber es hat m.E. nicht gesagt, dass das für alle Bestätigungsemails gilt. Wenn Sie Ihre Adressatendatenbank ordentlich pflegen, können Sie Abmahnungen vermeiden.
Embedded Link
OLG München: Double-Opt-In-Bestätigungsemail ist Spam – Aber nicht, wenn Sie diese Checkliste beachten | I LAW it – Rechtsanwaltskanzlei Schwenke – Social Media-, Online-, Marketing-, Urheber- und Dat…
Das heißt es reicht nicht aus lediglich zu sagen: “Wir haben ein Double-Opt-In-System“. Vielmehr müssen Sie den Anmeldevorgang protokollieren, d.h. folgende Angaben in der Datenbank speichern: Zeitpun…
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Für gewerbliche Anwender macht meiner Meinung nach sowieso nur ein professioneller Anbieter mit nachvollziehbaren, garantieren Standards Sinn, um auf Nummer sicher zu gehen. – Viele Komfort-Features und ausführliche Statistiken kommen da außerdem als mehr als guter Bonus mit! 😉